Grenzüberschreitende steuerliche Unterstützung

Als in Griechenland ansässige Steuerkanzlei unterstützen wir unsere Mandanten bei grenzüberschreitenden steuerlichen Fragestellungen zwischen Griechenland und Deutschland.

Auf Grundlage der Regelungen des § 3a StBerG sind wir als ausländischer Dienstleister befugt, vorübergehende und gelegentliche Hilfeleistungen in Steuersachen in Deutschland zu erbringen. Wir begleiten Unternehmen und Unternehmer bei ausgewählten steuerlichen Themen in Deutschland und unterstützen die Zusammenarbeit zwischen deutschen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Beratungspartnern.

Unsere Leistungen umfassen insbesondere:

Durch unsere internationale Ausrichtung und unsere Verbindung zwischen dem griechischen und deutschsprachigen Wirtschaftsraum schaffen wir effiziente Strukturen, transparente Abläufe und eine koordinierte steuerliche Betreuung über Ländergrenzen hinweg.

VERZEICHNIS DER ZUR VORÜBERGEHENDEN UND GELEGENTLICHEN HILFELEISTUNG IN STEUERSACHEN BEFUGTEN PERSONEN

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