Grenzüberschreitende steuerliche Unterstützung
- LEISTUNGEN
Als in Griechenland ansässige Steuerkanzlei unterstützen wir unsere Mandanten bei grenzüberschreitenden steuerlichen Fragestellungen zwischen Griechenland und Deutschland.
Auf Grundlage der Regelungen des § 3a StBerG sind wir als ausländischer Dienstleister befugt, vorübergehende und gelegentliche Hilfeleistungen in Steuersachen in Deutschland zu erbringen. Wir begleiten Unternehmen und Unternehmer bei ausgewählten steuerlichen Themen in Deutschland und unterstützen die Zusammenarbeit zwischen deutschen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Beratungspartnern.
Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
- Unterstützung bei steuerlichen Fragestellungen mit Bezug zu Griechenland und Deutschland
- Begleitung grenzüberschreitender steuerlicher Sachverhalte
- Abstimmung und Zusammenarbeit mit deutschen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Finanzabteilungen
- Unterstützung bei der Koordination internationaler Steuerprozesse
- Begleitung deutscher Unternehmen bei ihren Geschäftsaktivitäten in Griechenland
Durch unsere internationale Ausrichtung und unsere Verbindung zwischen dem griechischen und deutschsprachigen Wirtschaftsraum schaffen wir effiziente Strukturen, transparente Abläufe und eine koordinierte steuerliche Betreuung über Ländergrenzen hinweg.